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Arbeitsrecht: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Zeugnis

Im Arbeitsverhältnis geht es um Existenz und Einkommen. Ich prüfe Ihre Lage und sage Ihnen offen, was realistisch ist.

Beschäftigte bei der Arbeit auf einer Baustelle, von oben gesehen

Kündigung erhalten

Gegen eine Kündigung können Sie nur kurze Zeit vorgehen: Die Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wenden Sie sich deshalb sofort an mich oder eine andere Anwältin oder einen anderen Anwalt Ihres Vertrauens.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ich berate und vertrete Beschäftigte ebenso wie Arbeitgeber, insbesondere bei:

  • Kündigung und Kündigungsschutz: Wirksamkeit prüfen, Klage erheben oder Kündigung rechtssicher vorbereiten.
  • Aufhebungsvertrag und Abfindung: Vertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben, und über Bedingungen verhandeln.
  • Arbeitszeugnis: Inhalt und Formulierungen prüfen.
  • Abmahnung: Berechtigung prüfen und sinnvoll reagieren.
  • Arbeitsvertrag und Vertragsgestaltung: prüfen und gestalten, auch bei Nebenabreden.
  • Gehalts- und Überstundenansprüche: offene Ansprüche geltend machen oder abwehren.
  • Befristung und Entfristung: Wirksamkeit prüfen und durchsetzen.
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung: Ansprüche klären und durchsetzen.

Arbeitsrecht im Sport

Spieler und Trainer arbeiten häufig mit befristeten Verträgen, Prämien und Nebenpflichten. Hier verbinde ich Arbeitsrecht mit meiner sportrechtlichen Erfahrung. Mehr dazu unter Sportarbeitsrecht und Spielervertrag und Transfer.

Ehrenamtliche Beratung

Ehrenamtlich berate ich im Arbeitsrecht bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA).

Aktuelle Rechtstipps

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Schildern Sie mir kurz Ihren Fall. Ich melde mich bei Ihnen.