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Coaching-Vertrag rückabwickeln: Geld zurück nach teurem Coaching?
Wer viel Geld für Coaching oder Mentoring gezahlt hat und enttäuscht wurde, kann in manchen Fällen aus dem Vertrag herauskommen.

Worum es geht
Coaching-Programme kosten oft mehrere tausend Euro und werden häufig online verkauft, teils mit Ratenzahlung oder Finanzierung. Wenn das Ergebnis weit hinter den Versprechen zurückbleibt, stellt sich die Frage: Muss ich weiterzahlen, und kann ich das Gezahlte zurückfordern?
Was rechtlich geprüft wird
- Fernunterrichtsschutzgesetz: Bei bestimmten Online-Programmen kann eine fehlende staatliche Zulassung dazu führen, dass der Vertrag unwirksam ist.
- Widerruf: Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen oft ein Widerrufsrecht. Fehlt eine korrekte Belehrung, kann die Frist deutlich länger laufen.
- Täuschung und falsche Versprechen: irreführende Werbung oder Erfolgsversprechen können Ansprüche begründen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: Klauseln zu Laufzeit, Kündigung und Zahlung werden auf Wirksamkeit geprüft.
- Finanzierung: Ob Sie auch gegenüber einer finanzierenden Bank Einwände haben, hängt von der Konstruktion ab.
Was Sie mitbringen sollten
- den Vertrag und die zugehörigen Bedingungen
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Werbeaussagen, Screenshots und Nachrichten vor dem Kauf
- bisherigen Schriftverkehr mit dem Anbieter
Fristen im Blick behalten
Ansprüche verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon erfahren haben. Besondere Fristen, etwa beim Widerruf, können kürzer sein. Warten Sie daher nicht zu lange.
Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt vom Vertrag, vom Anbieter und von den Umständen ab. Ein Erfolg lässt sich nicht zusichern. Ich prüfe Ihre Unterlagen und sage Ihnen, welche Aussichten ich sehe.
Weitere Informationen finden Sie in meinen Rechtstipps.
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