Start / Sportrecht / Sporthaftungsrecht

Sporthaftungsrecht: Wer haftet bei Verletzungen und Sportunfällen?

Sport ist riskant. Ob jemand für eine Verletzung haftet, hängt davon ab, ob eine Pflicht verletzt wurde und was vertraglich vereinbart ist.

Luftbild einer Skipiste mit Torstangen

Typische Fälle

  • Verletzung im Ferien-Sportcamp, im Vereinstraining oder bei einem Wettkampf
  • Streit mit Veranstaltern über Aufsicht, Ausstattung und Sicherheit
  • Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen und Teilnahmebedingungen
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall
  • Rückforderung oder Stornokosten bei ausgefallenen Leistungen
  • Haftung von Vereinen, Veranstaltern, Trainern und Funktionären

Was gilt grundsätzlich?

Veranstalter haften, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt haben, etwa bei fehlender Aufsicht, mangelhafter Ausstattung oder riskanten Übungen. Eine einfache Sportverletzung ohne Pflichtverletzung gehört dagegen oft zum Risiko des Sports. Ein genereller Haftungsausschluss für Körperverletzungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Ansprüche verjähren, die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre.

Was Sie nach einem Unfall tun können

  • Unfallhergang, Zeugen und Fotos festhalten.
  • Arztberichte und Rechnungen sammeln.
  • Vertrag, Teilnahmebedingungen und Versicherungsunterlagen sichern.
  • Gegenüber Versicherungen keine voreiligen Erklärungen abgeben.

Meine Unterstützung

Ich prüfe Ansprüche und Haftungsfragen, berate Eltern, Sportler und Anbieter und vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht. Besser noch: Ich prüfe Verträge und Bedingungen vorher, nicht erst nach dem Unfall.

Aktuelle Rechtstipps

Alle Rechtstipps zum Thema Sportrecht

Sie haben eine Frage zu Ihrem Fall?

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall. Ich melde mich bei Ihnen.