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Sportgerichts- und Schiedsverfahren: Sperre, Spielwertung und Einspruch

Nach einem Platzverweis, Spielabbruch oder einer Vereinsstrafe laufen kurze Fristen. Ich prüfe die Entscheidung und vertrete Sie.

Schiedsrichter im roten Trikot mit Notizblock auf dem Spielfeld

Wann ein Verfahren drohen kann

  • Platzverweis (Rote Karte) mit Spielsperre und weiteren Sanktionen
  • Vorwürfe wie Tätlichkeit oder Beleidigung gegenüber dem Schiedsrichter
  • Spielabbruch, Spielwertung und Einspruch oder Protest gegen die Wertung
  • Geld- und Verbandsstrafen, etwa für das Verhalten von Zuschauern
  • Streit um die Spielberechtigung
  • Punktabzug und weitere Sanktionen gegen Vereine

Worauf es ankommt

Der Schiedsrichterbericht hat im Verfahren großes Gewicht, ist aber nicht in jedem Fall das einzige Beweismittel. Je nach Verfahrensordnung können auch Zeugen, ergänzende Stellungnahmen oder Videoaufnahmen eine Rolle spielen. Entscheidend sind außerdem Fristen und Form: Im Hamburger Fußball-Verband gelten für Berufung und Protest häufig kurze Fristen von sieben Tagen, in Einzelfällen auch kürzere. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Rechts- und Verfahrensordnung des jeweiligen Verbands.

Was Sie sofort tun können

  • Entscheidung und Rechtsmittelbelehrung sichern, Fristende notieren.
  • Sich nicht voreilig äußern, auch nicht in sozialen Medien.
  • Beweise sichern: Videos, Fotos, Namen von Zeugen.
  • Nicht abwarten, sondern früh anwaltlich prüfen lassen.

Schiedsverfahren

Viele Verträge und Verbandssatzungen sehen Schiedsklauseln vor. Ich vertrete Sie in Verfahren vor Verbands- und Schiedsgerichten und prüfe, ob eine Schiedsklausel wirksam ist.

Meine Unterstützung

Ich berate und vertrete Spieler, Trainer und Vereine in Verfahren vor Sportgerichten der Landesverbände, auch in angrenzenden Bundesländern, sowie vor dem DFB-Sportgericht und dem DFB-Bundesgericht.

Fristen in Verbandsverfahren sind oft kurz. Rufen Sie deshalb bei laufenden Fristen bitte an: +49 176 64 63 83 81.

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