Start / Sportrecht / Nachwuchs und Jugendfußball

Nachwuchs und Jugendfußball: NLZ-Vertrag, Vereinswechsel und Ausbildungsentschädigung

Für talentierte Jugendspieler und ihre Eltern fallen früh wichtige Entscheidungen. Ich prüfe Verträge und Fristen, bevor es teuer wird.

Basketballkorb vor blauem Himmel

Typische Fragen von Spielern und Eltern

  • Vertrag vom Nachwuchsleistungszentrum (NLZ): Was wird unterschrieben? Bild- und Videorechte, Haftung, Versicherung, Internat und spätere Vereinswechsel.
  • Vereinswechsel und Spielberechtigung: Ein Verein kann einen Wechsel meist nicht verbieten, die Spielberechtigung richtet sich aber nach Fristen und Regeln des Verbands.
  • Ausbildungsentschädigung: Sie ist Teil des Wechselverfahrens und grundsätzlich vom aufnehmenden Verein zu zahlen, nicht von den Eltern.
  • Wechsel ins Ausland: Internationale Transfers Minderjähriger sind nach den FIFA-Regeln grundsätzlich verboten, Ausnahmen müssen genehmigt werden.
  • Berater- und Agenturverträge: Laufzeit, Vergütung, Kündigung und tatsächlich geschuldete Leistungen vor der Unterschrift prüfen.

Was Eltern sofort tun können

  • Sich bei Vertragsunterlagen nicht unter Zeitdruck setzen lassen.
  • Unterlagen, Einverständniserklärungen und Nachrichten aufbewahren.
  • Wechselfristen früh prüfen, nicht erst nach der Zusage des neuen Vereins.
  • Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft akzeptieren.

Meine Unterstützung

Ich prüfe Fördervereinbarungen, NLZ-Verträge, Beraterverträge und Zahlungsforderungen, begleite Vereinswechsel und vertrete Sie bei Streit mit Vereinen und Verbänden. Das Ziel ist eine sichere Grundlage für die Entwicklung des Spielers, auch falls es sportlich anders kommt als erhofft.

Aktuelle Rechtstipps

Alle Rechtstipps zum Thema Sportrecht

Sie haben eine Frage zu Ihrem Fall?

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall. Ich melde mich bei Ihnen.